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• Die Wahl deiner zwei Leistungs- und deiner fünf Abiturprüfungsfächer.
Gegen Ende der Jahrgangsstufe 11 musst du zwei Fächer wählen, in denen du besonders intensiv unterrichtet und im Abitur geprüft wirst: deine Leistungsfächer. Eines deiner beiden Leistungsfächer muss eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik sein. Als Leistungsfach kannst du nur Fächer wählen, in denen du während der gesamten 11. Klasse Unterricht hattest und in denen du am Ende der 11. Klasse mindestens fünf Punkte bekommen hast. Außerdem kannst du nur solche Fächer wählen, die deine Schule in deinem Jahrgang als Leistungsfach anbietet.
Mehr dazu in § 18 der VOGO.
Im Abitur wirst du in fünf Fächern geprüft: Deine ersten beiden Abiturprüfungsfächer sind die beiden Leistungsfächer; die weiteren drei Abiturprüfungsfächer wählst du in Jahrgangsstufe 13 frei aber unter Beachtung der folgenden Bedingungen (werden von AbiMan automatisch überprüft):
Mehr dazu in § 25 der VOGO.
Unter den fünf Prüfungsfächern müssen auf jeden Fall Deutsch und Mathematik sein. Außerdem muss eine Fremdsprache oder eines der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Informatik unter deinen Prüfungsfächern vertreten sein. Eine besondere Lernleistung in einem dieser Fächer genügt nicht. Deine fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken; ob eine besondere Lernleistung dabei berücksichtigt werden darf, entscheidet der Schulleiter. Die ersten drei Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Alle Prüfungsfächer musst du durchgehend seit Jahrgangsstufe 11 besuchen und alle Kurse ab 12/I in die Abiturwertung einbringen.
Darstellendes Spiel kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
Siehe § 18 und § 25 der VOGO.
Sport kann nicht drittes Prüfungsfach sein und viertes oder fünftes Prüfungsfach nur dann, wenn es in der 12 und 13 mindestens dreistündig unterrichtet wurde (ohne Theoriestunde).
Siehe § 22 Absatz 2 der VOGO.
Eine in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnene Fremdsprache kann nur dann als Abiturprüfungsfach gewählt werden, wenn sie in den Jahrgangsstufen 11-13 durchschnittlich mindestens 4 Stunden pro Woche unterrichtet wurde und der Unterricht den Anforderungen eines Prüfungsfaches entspricht.
Mehr dazu in § 20 Absatz 5 der VOGO.
Dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld gehören Deutsch, die Fremdsprachen, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel an. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld gehören Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religionslehre/Ethik, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Rechtskunde und Philosophie an. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld umfasst Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik. Als "Naturwissenschaften" werden in der VOGO nur die Fächer Physik, Chemie und Biologie bezeichnet.
• Abiturprüfung.
Normalerweise wirst du in den ersten drei Prüfungsfächern schriftlich und im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. In einem oder mehreren der ersten drei Prüfungsfächer erfolgt ausnahmsweise eine zusätzliche mündliche Prüfung, wenn du das wünschst oder wenn es der Prüfungsausschuss beschließt. In dem doppelt geprüften Fach wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfung dann zu 2/3, das Ergebnis der mündlichen Prüfung zu 1/3 berücksichtigt.
Mehr dazu in den §§ 38 und 41 der VOGO.
In dem fünften Prüfungsfach kannst du zwischen einer Präsentation, einer mündlichen Prüfung oder einer besonderen Lernleistung wählen. Nur die besondere Lernleistung darf in einem Fach erbracht werden, das du auch als eines deiner ersten vier Prüfungsfächer gewählt hast.
Mehr dazu in den §§ 24 und 25 der VOGO.
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag in dem gewählten Fach mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente und musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Aufgabenstellung für die Präsentation erhältst du am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung. Als Bearbeitungszeit stehen dir mindestens vier Schulwochen zur Verfügung. Wer eine Präsentation wählen will, gibt dieses bei der Meldung zur Abiturprüfung an.
Mehr dazu in § 24 der VOGO.
Eine besondere Lernleistung ist zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit oder die Ergebnisse eines umfassenden Projekts oder Praktikums. An der besonderen Lernleistung können auch mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt sein. Wer eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dieses spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Angabe der betreuenden Lehrerin oder des betreuenden Lehrers, die oder der der Betreuung zugestimmt haben muss. Die Anmeldung kann nicht widerrufen werden. Die schriftliche Ausarbeitung muss spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen vorgelegt werden. In einem Kolloquium musst du dann die Ergebnisse der Arbeit darstellen, sie erläutern und auf Fragen antworten.
Mehr dazu in § 24 der VOGO.
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