AbiMan Hessen: Durchblick im Abitur-Dschungel

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Die wichtigsten Oberstufen- und Abiturbestimmungen

 

Sie sind der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VOGO) und der Broschüre "Abitur in Hessen - Ein guter Weg", entnommen worden. Ausführlichere Informationen sind am anschaulichsten in dieser Broschüre dargestellt, erhältlich im Internet, an deiner Schule oder vom Hessischen Landesinstitut für Pädagogik (HeLP), Zentralstelle Publikationsmanagement, Walter-Hallstein-Straße 3, 65197 Wiesbaden, Fax: 0611 8803 340, Email: order@help-zpm.de.
 

 

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Die Wahl deiner zwei Leistungs- und deiner fünf Abiturprüfungsfächer.

Gegen Ende der Jahrgangsstufe 11 musst du zwei Fächer wählen, in denen du besonders intensiv unterrichtet und im Abitur geprüft wirst: deine Leistungsfächer. Eines deiner beiden Leistungsfächer muss eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik sein. Als Leistungsfach kannst du nur Fächer wählen, in denen du während der gesamten 11. Klasse Unterricht hattest und in denen du am Ende der 11. Klasse mindestens fünf Punkte bekommen hast. Außerdem kannst du nur solche Fächer wählen, die deine Schule in deinem Jahrgang als Leistungsfach anbietet.
Mehr dazu in § 18 der VOGO.

Im Abitur wirst du in fünf Fächern geprüft: Deine ersten beiden Abiturprüfungsfächer sind die beiden Leistungsfächer; die weiteren drei Abiturprüfungsfächer wählst du in Jahrgangsstufe 13 frei aber unter Beachtung der folgenden Bedingungen (werden von AbiMan automatisch überprüft):
Mehr dazu in § 25 der VOGO.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen auf jeden Fall Deutsch und Mathematik sein. Außerdem muss eine Fremdsprache oder eines der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Informatik unter deinen Prüfungsfächern vertreten sein. Eine besondere Lernleistung in einem dieser Fächer genügt nicht. Deine fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken; ob eine besondere Lernleistung dabei berücksichtigt werden darf, entscheidet der Schulleiter. Die ersten drei Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Alle Prüfungsfächer musst du durchgehend seit Jahrgangsstufe 11 besuchen und alle Kurse ab 12/I in die Abiturwertung einbringen.

Darstellendes Spiel kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
Siehe § 18 und § 25 der VOGO.

Sport kann nicht drittes Prüfungsfach sein und viertes oder fünftes Prüfungsfach nur dann, wenn es in der 12 und 13 mindestens dreistündig unterrichtet wurde (ohne Theoriestunde).
Siehe § 22 Absatz 2 der VOGO.

Eine in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnene Fremdsprache kann nur dann als Abiturprüfungsfach gewählt werden, wenn sie in den Jahrgangsstufen 11-13 durchschnittlich mindestens 4 Stunden pro Woche unterrichtet wurde und der Unterricht den Anforderungen eines Prüfungsfaches entspricht.
Mehr dazu in § 20 Absatz 5 der VOGO.

Dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld gehören Deutsch, die Fremdsprachen, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel an. Dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld gehören Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religionslehre/Ethik, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Rechtskunde und Philosophie an. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld umfasst Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik. Als "Naturwissenschaften" werden in der VOGO nur die Fächer Physik, Chemie und Biologie bezeichnet.
 

Abiturprüfung.

Normalerweise wirst du in den ersten drei Prüfungsfächern schriftlich und im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. In einem oder mehreren der ersten drei Prüfungsfächer erfolgt ausnahmsweise eine zusätzliche mündliche Prüfung, wenn du das wünschst oder wenn es der Prüfungsausschuss beschließt. In dem doppelt geprüften Fach wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfung dann zu 2/3, das Ergebnis der mündlichen Prüfung zu 1/3 berücksichtigt.
Mehr dazu in den §§ 38 und 41 der VOGO.

In dem fünften Prüfungsfach kannst du zwischen einer Präsentation, einer mündlichen Prüfung oder einer besonderen Lernleistung wählen. Nur die besondere Lernleistung darf in einem Fach erbracht werden, das du auch als eines deiner ersten vier Prüfungsfächer gewählt hast.
Mehr dazu in den §§ 24 und 25 der VOGO.

Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag in dem gewählten Fach mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente und musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Aufgabenstellung für die Präsentation erhältst du am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung. Als Bearbeitungszeit stehen dir mindestens vier Schulwochen zur Verfügung. Wer eine Präsentation wählen will, gibt dieses bei der Meldung zur Abiturprüfung an.
Mehr dazu in § 24 der VOGO.

Eine besondere Lernleistung ist zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit oder die Ergebnisse eines umfassenden Projekts oder Praktikums. An der besonderen Lernleistung können auch mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt sein. Wer eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dieses spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Angabe der betreuenden Lehrerin oder des betreuenden Lehrers, die oder der der Betreuung zugestimmt haben muss. Die Anmeldung kann nicht widerrufen werden. Die schriftliche Ausarbeitung muss spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen vorgelegt werden. In einem Kolloquium musst du dann die Ergebnisse der Arbeit darstellen, sie erläutern und auf Fragen antworten.
Mehr dazu in § 24 der VOGO.

 

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Das Besuchen und Einbringen von Kursen.

Deine Abiturgesamtpunktzahl errechnet sich ausschließlich aus den eingebrachten Kursen aus 12/I-13/II, deinen Abiturprüfungsergebnissen und eventuell der besonderen Lernleistung. Die Ergebnisse der übrigen Kurse fließen nicht in die Abiturwertung ein. Bei der Frage, welche Kurse zu besuchen und einzubringen sind, gelten die in der Tabelle unten aufgeführten Regeln. Insgesamt müssen 33 Kurse eingebracht werden (einschließlich der Leistungskurse), im Fall der besonderen Lernleistung 32 Kurse.
Siehe § 26 Absätze 4-6 der VOGO.

Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs gilt als nicht besucht; er kann nicht zur Erfüllung der Beleg- und Einbringungsverpflichtungen herangezogen werden.
Siehe § 13 Absatz 2 der VOGO.

Aus Sport können höchstens 3 Grundkurse eingebracht werden, sofern Sport kein Prüfungsfach ist.
Siehe § 26 Absatz 6 der VOGO.

Unter bestimmten Umständen kannst du zum Belegen oder Einbringen einer zweiten Fremdsprache verpflichtet sein (wird von AbiMan nicht überprüft): Wenn du in der Jahrgangsstufe 11 in nicht mehr als einer aus der Jahrgangsstufe 10 fortgeführten Fremdsprache unterrichtet wurdest und eine weitere Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 11 neu begonnen hast, dann musst du die neu begonnene Fremdsprache auch in den Jahrgangsstufen 12 und 13 besuchen. Wenn du überhaupt erst in der Jahrgangsstufe 11 mit einer zweiten Fremdsprache begonnen hast, dann musst du von dieser zweiten Fremdsprache außerdem die beiden Kurse der Jahrgangsstufe 13 einbringen.
Mehr dazu in § 20 der VOGO.

 
Fach
Teilnahmeverpflichtung
Einbringverpflichtung
Deutsch 
durchgehend 
(wie links) 
1. Fremdsprache 
eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache durchgehend*
(wie links)* 
2. Fremdsprache 
3. Fremdsprache 
Kunst 
zwei aufeinander folgende Kurse eines Faches 
zwei Kurse eines Faches 
Musik 
Darstellendes Spiel 
Politik und Wirtschaft 
zwei aufeinander folgende Kurse 
insgesamt mindestens sechs Kurse,
darunter mindestens zwei Kurse in Politik und Wirtschaft und in Geschichte mindestens die beiden Kurse aus der Jahrgangsstufe 13
Geschichte 
durchgehend 
Religion / Ethik 
durchgehend 
4. Gesellschaftsw. 
5. Gesellschaftsw. 
Mathematik 
durchgehend
(wie links) 
Biologie 
eine Naturwissenschaft durchgehend* 
(wie links)* 
Chemie 
Physik 
Informatik 
-* 
-* 
 
Sport 
durchgehend 
 
 
* Zusätzlich müssen zwei aufeinander folgende Kurse einer weiteren Fremdsprache, einer weiteren Naturwissenschaft oder von Informatik besucht werden. 
* Zusätzlich müssen zwei Kurse einer weiteren Fremdsprache, einer weiteren Naturwissenschaft oder von Informatik eingebracht werden. 


 

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Abiturauflagen.

Unter welchen Voraussetzungen das Abitur bestanden ist, ergibt sich aus § 26 der VOGO. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, macht dich AbiMan soweit möglich automatisch darauf aufmerksam.

Zum Bestehen des Abiturs brauchst du eine Gesamtpunktzahl von mindestens 280 Punkten, dabei aus dem Leistungskursbereich mindestens 70, aus dem Grundkursbereich mindestens 110 und aus dem Abiturbereich mindestens 100 Punkte.
Mehr dazu in § 26 der VOGO.

 

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Abiturbewertung.

Deine Abiturgesamtpunktzahl (bis zu 840 Punkte) errechnet sich ausschließlich aus den eingebrachten Kursen aus 12/I-13/II, deinen vier Abiturprüfungsergebnissen und eventuell der besonderen Lernleistung. Die Ergebnisse der übrigen Kurse fließen nicht in die Abiturwertung ein. Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl zählt nicht jeder eingebrachte Kurs gleich viel:

Die 25 Punktzahlen der eingebrachten Grundkurse zählen

1-fach

Die 8 Punktzahlen der Leistungskurse zählen

2-fach

Die 5 Punktzahlen der Abiturprüfungen zählen

3-fach

So gewichtet ergeben deine Punktzahlen die Gesamtpunktzahl, aus der sich der Abiturschnitt ergibt. Auf letzteren kommt es nach dem Abi hauptsächlich an. Daher zeigt dir AbiMan auch, wie viele Grundkurspunkte du noch zum nächst besseren Schnitt brauchst. Du siehst, dass ein einziger Punkt mehr im Abi so viel wert sein kann wie 4 Grundkurspunkte. Es lohnt sich also, sich anzustrengen!
Mehr dazu in § 26 der VOGO. Eine Tabelle zur Berechnung des Abiturschnitts findest du in Anlage 10a der VOGO.

Im Falle der besonderen Lernleistung gilt:

Die 24 Punktzahlen der eingebrachten Grundkurse zählen

1-fach

Die 8 Punktzahlen der Leistungskurse zählen

2-fach

Die 4 Punktzahlen der Abiturprüfungen zählen

3-fach

Die Punktzahl der besonderen Lernleistung zählt

4-fach

 

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